KfW Effizienzhaus

Was ist ein KfW Effizienzhaus?

Das Effizienzhaus ist eine Definition der KfW. Sie gibt einen Orientierungsmaßstab für energiesparende Gebäude. Hierfür wurden Effizienzhaus-Stufen eingeführt. Die Stufen werden durch Kennzahlen repräsentiert. Je kleiner die Kennzahl ist, desto weniger Energie verbraucht die Immobilie. 

Dabei setzt er sich aus zwei Dingen zusammen: 

1. Aus der Qualität der Dämmung bzw. Isolierung des Gebäudes.
2. Aus dem Gesamtenergiebedarf.

KfW Effizienhaus-Stufen

Im Allgemeinen gibt es vier Stufen: Effizienzhaus 40, 55, 70 und 85. Je kleiner die Zahl ist, desto weniger Energie benötigt das Gebäude. Um diese Zahl zu bestimmen, wird ein Referenzgebäude des Gebäudeenergiengesetzes (GEG) herangezogen. 

Somit benötigt ein Effizienzhaus 70 nur 70% der Primärenergie. Der Transmissionswärmeverlust liegt hier bei 85%. Das bedeutet, dass der Wärmeschutz 15% besser ist, als die des Referenzgebäudes.

Die folgende Tabelle fasst die einzelnen Stufen zusammen:

Effizienzhaus-Stufen
Effizienzhaus Primärenergie­bedarf Transmissions­wärmeverluste Maximale Kredithöhe je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 40% 55% 120.000€ mit 20% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40
Erneuerbare-Energien-Klasse² oder Nachhaltigkeits-Klasse³
40% 55% 150.000€ mit 25% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 55% 70% 120.000€ mit 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55
Erneuerbare-Energien-Klasse² oder Nachhaltigkeits-Klass³
55% 70% 150.000€ mit 20% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 70% 85% 120.000€ mit 10% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70
Erneuerbare-Energien-Klasse² oder Nachhaltigkeits-Klasse³
70% 85% 150.000€ mit 15% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 85% 100% 120.000€ mit 5% Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85
Erneuerbare-Energien-Klasse² oder Nachhaltigkeits-Klasse³
85% 100% 150.000€ mit 10% Tilgungszuschuss

Tabelle: Effizienzahaus-Stufen – Quelle: KfW

² Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienz­haus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird.

Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.

³ Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohn­gebäude Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt.

Weitere Infos zum KfW-Effizienzhaus finden Sie hier.

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*Für Einzelmaßnahmen. Nicht für den Heizungstausch.